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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen von Fotografie Lako. 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Vertragspartner ist:

Laura Kopold

Privatadresse

93093 Donaustauf

fotografie.lako@web.de

www.fotografie-lako.de

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt

1.2 Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. 

1.3 “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen

1.4 Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach folgenden Maßgaben zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer per WhatsApp (017646762046), per E-Mail (fotografie.lako@web.de) oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich per WhatsApp oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande. Handelt es sich bei dem Angebot um eine Hochzeitsreportage kommt der Vertrag erst mit dem Zahlungseingang der Anzahlung zustande. Näheres dazu im Punkt 6.5

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

 

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig, mindestens 24h vor Beginn der Auftragsausführung vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel Wegbeschreibungen und Sonderwünsche.  

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografieverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von den Fotografen nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

3.4 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. 

3.5 Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht gestattet. Dazu zählen auch Umfärbung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Anwendung von Filtern und Presets.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Die Auftragnehmerin schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Die Auftragnehmerin fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung / Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. 

4.2. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben. 

4.3. Die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien sowie Rohdateien im RAW Format. Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit der Fotografin. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Bilder.

4.4. Die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber binnen 4  Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben, Holzboxen) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. Nutzungs- und Urheberrecht

 

5.1 Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer beim Fotografen.

5.2 Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

5.3 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5.4 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

5.5 Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

5.6 Bei der Verwendung der Lichtbilder für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber der Fotografien zu nennen. Bei der Verwendung von Fotografien des Fotografen im Internet sind elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

5.7 Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind für sein Portfolio verwenden (Website, Social Media, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografen und Hochzeiten, Mappen, Werbematerial). Natürlich respektiert der Auftragnehmer die Privatsphäre ums Äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigt der Auftragnehmer diesen Wunsch, bittet aber jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass sein Portfolio für das Unternehmen essentiell ist. 

5.8 Der Auftraggeber informiert seine Gäste über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Daher geht der Auftragnehmer bis auf weiteres davon aus, dass Fotos der Gäste im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass das keine Einwilligung darstellt, allerdings würde eine Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftragnehmer vor Ort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen, sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.

5.9 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden. Der Fotograf ist als Urheber zu nennen und bei der Verwendung im Internet sind auch hier elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

6. Vergütung

6.1 Für die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

6.2 Der Auftraggeber kann bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde berechnet. Der Auftragnehmer erhält hierfür 100€ pro Stunde. 

6.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

6.4 Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

Laura Kopold, IBAN: DE13 7506 2026 0000 1488 57

6.5 Bei Buchungen von Hochzeitsbegleitungen ab 2 Stunden ist eine Anzahlung fällig. Diese beträgt bei kürzeren, Buchungen bis zu 4 Stunden 200€, bei Hochzeitsreportagen ab 6 Stunden 500€. 

6.6 An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von dem aktuellen Wohnort von Fotografie Lako. Die Anfahrt im Umkreis von 25km vom aktuellen Wohnort, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wird nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt (je gefahrenem km 0,50€). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Speisen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

6.7 Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Doppelzimmer in der Nähe des Events zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Eventterminen sind in der Regel 2 Übernachtungen erforderlich und empfohlen.

6.8 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers, außer dies wurde ausdrücklich anderweitig besprochen und bestätigt. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeitsreportagen hat die Fotografin einen Anspruch auf Verpflegung auf Gäste-Niveau.

6.9 Möchte der Kunde bei einem Paar- oder Portraitshooting ein zusätzliches Bild bearbeitet bekommen fallen hierfür pro Bild 10 € an.

7. Haftungsausschluss

7.1 Sollte es zu einem Vorfall kommen, in dem eine Person (Dritte inbegriffen) während der Arbeitszeit der Fotografin verletzt wird o.Ä., ist die Fotografin nicht verpflichtet, dafür zu haften. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt dieser AGB ausgeschlossen.

7.2 Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3 Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Laura Kopold wird jedoch alles erdenklich Mögliche tun, um für den Termin einen Ersatzfotograf zu organisieren. Es wird zwar versucht jedoch nicht garantiert, dass dieser Ersatzfotograf einen vergleichbaren Stil der Bilder aufweist.

8. Stornierungsfristen

8.1 Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Gebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrags einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 50% des Gesamtbetrags einbehalten oder fällig.

8.2 Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

8.3 Im Falle des Eintretens von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnlichem, sowie einem Verbot von Hochzeitsveranstaltungen vom Staat aufgrund der Corona Pandemie, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen und das Stattfinden der Hochzeit behindern, ist die Verschiebung des Termins möglich.

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

10. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Etwaige Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

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